Der am Donnerstag, 19.05., von der A.B.T. e.V. initiierte Vortrag über die Möglichkeiten einer Seniorengenossenschaft in Tiengen fand ein reges Interesse. Rund 35 Personen fanden sich im Tuniberghaus ein, um den Vortrag von Herrn Dr. Burgard Flieger zu verfolgen und um anschließend auch viele Fragen zu erörtern.
Ortschaftsrat Ch. Geißler von der A.B.T. eröffnete den Abend mit einem kurzen Impulsreferat, indem er aus dem Bebauungsplan des neuen Baugebietes in Tiengen „Hinter den Gärten“ zitierte. Hinsichtlich der Gemeinbedarfsanlagen bzw. -einrichtungen in diesem Baugebiet weist er darauf hin, dass Pflege-Wohnangebote zulässig sind. Der soziale Zweck, die Pflege von Älteren und Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf, steht hierbei hier im Vordergrund. In dem Bebauungsplan wird vorgeschlagen, dass die Nutzung des Gebäudes in erster Linie einer Tagespflege gewidmet sein sollte, es aber auch sicherlich andere Verwendungszwecke möglich sind.
Anschließend übergab Christian Geißler das Wort dem Hauptreferenten Dr. B. Flieger.
Dr. Flieger führte aus, dass es viele Seniorengenossenschaften gibt, die sehr erfolgreich arbeiten und insbesondere in Baden-Württemberg angesiedelt sind. Der Begriff Genossenschaft ist nicht immer zutreffend, sondern diese Gemeinschaften benutzen sehr oft als Rechtsform den eingetragenen Verein.
Weiter führt er aus, dass grundsätzlich drei Arten von Genossenschaften als Organisation von Seniorengemeinschaften relevant sind:
Modell I: Bürgergenossenschaften als Anbieter von Räumlichkeiten
Modell II: Ursprüngliches Modell einer Seniorengenossenschaften
Modell III: Zukunftsweisendes Modell von Seniorengenossenschaften.
Als Vorteile gegenüber von Aktiengesellschaften und Finanzinverstoren, die Pflegeheime und teilstationäre Betreuungsangebote als renditeträchtige Anlageobjekte anbieten, haben Genossenschaften viele Vorteile:
– Es gibt einen Vorstand, der die eG in eigener Verantwortung leitet.
– Es ist ein Aufsichtsrat vorhanden, der den Vorstand kontrolliert und berät.
Eine Generalversammlung aller Mitglieder, die alle wichtigen Entscheidungen verabschiedet. Es ist sozusagen das „Parlament“ der Genossenschaft, das Satzung bestimmt, den Aufsichtsrat wählt und entlastet und über die Bilanz entscheidend. Aber ganz wichtig ist, das hier jeder gleichberechtigt mit einer Stimme ist.
Ein Prüfungsverband, in dem die Genossenschaft eine Pflichtmitgliedschaft hat, und der alle 2 Jahre die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überprüft.
Die weiteren wesentlichen Inhalte des Vortrages können dem folgendem PDF-Dokument entnommen werden.
Die A.B.T. plant weitere Initiativen, um in Tiengen eine Senioren-Gemeinschaft realisieren zu können. Dazu bedarf es aber das Engagement vieler Tiengener Bürgerinnen und Bürger.